Im Schadens- oder Sanierungsfall zählt vor allem, wer am Ende verantwortlich ist. Weil Sanierung² die beteiligten Gewerke selbst ausführt, gibt es genau einen verantwortlichen Ansprechpartner für das gesamte Vorhaben - von der Erstbegutachtung über tragende Eingriffe bis zur Abnahme. Die Abstimmung zwischen mehreren Firmen, das Nachhalten von Schnittstellen und die Frage, wer für welchen Teilschaden geradesteht, entfällt.
Gerade bei größeren oder mehrteiligen Schäden entscheidet, ob der bauliche Kern von Anfang an mitgedacht ist. Zieht sich ein Schaden über mehrere Einheiten oder sind tragende Bauteile betroffen, bleibt die Bearbeitung steuerbar, weil Beurteilung, Sicherung und Wiederherstellung nicht auf verschiedene Betriebe verteilt sind, sondern in einer Hand zusammenlaufen.
Jeder Auftrag wird nachvollziehbar dokumentiert, sodass sich der Bearbeitungsstand jederzeit belegen und in die Schadensregulierung übernehmen lässt. Für Auftraggeber mit regelmäßigem Volumen lassen sich Reaktionszeiten, Berichtsformate und Kommunikationswege im Vorfeld verbindlich abstimmen, was im konkreten Fall Zeit spart und beiden Seiten Planungssicherheit gibt.